Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss und Anmeldung
Durch die Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich sein Interesse, an einem Lehrgang der Jagdschule Oversberg teilnehmen zu wollen. Die Anmeldung wird durch die Jagdschule innerhalb von zwei Wochen entweder schriftlich oder per E-Mail bestätigt, womit der Vertrag wirksam zustande kommt. Die Teilnahmebedingungen gelten ab dem Datum der Bestätigung als anerkannt. Sollten mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze für den Lehrgang vorliegen, werden diese nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, und die Jagdschule behält sich vor, Anmeldungen schriftlich und unverzüglich nach Eingang abzulehnen.
Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Kursgebühr, die in zwei Raten fällig wird. Die erste Rate, 50% des Gesamtbetrags, ist unmittelbar mit der Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu entrichten. Die zweite Rate, welche den verbleibenden Betrag abdeckt, ist bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn zu überweisen. Bei vollständiger Bezahlung der Kursgebühr in einer Summe bei der Anmeldung gewährt die Jagdschule Oversberg einen Rabatt von 3% auf den Komplettpreis. Bei Zahlungsverzug behält sich die Jagdschule das Recht vor, Verzugszinsen zu fordern und den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, wobei in diesem Fall Ansprüche auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers ausgeschlossen sind.
Anpassung der Lehrinhalte
Die Jagdschule Oversberg behält sich das Recht vor, die Lehrinhalte des Kurses anzupassen, um aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, die Qualität der Ausbildung zu sichern oder auf Änderungen in der Jägerausbildung zu reagieren. Diese Anpassungen werden stets mit dem Ziel vorgenommen, den Ausbildungserfolg zu unterstützen und den Teilnehmern die relevantesten und aktuellsten Informationen zu bieten. Änderungen der Lehrinhalte berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages oder die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren.
Die Jagdschule behält sich ferner das Recht vor, den Kursleiter, den Kursort oder das Kursangebot in zumutbarer Weise zu ändern.
Rücktritt und Ausfall von Kursen
Sollte die Durchführung eines Lehrgangs aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder anderen, von der Jagdschule Oversberg nicht zu vertretenden Umständen nicht möglich sein, sind Schadensersatzansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden bereits entrichtete Gebühren an den Teilnehmer zurückerstattet.
Die Jagdschule Oversberg behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, etwa wenn die erforderliche Mindestanzahl an Anmeldungen nicht erreicht wird oder der Kurs aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Jagdschule liegen, abgesagt werden muss. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz und erhält die vorausgezahlten Kursgebühren zurück, sofern er nicht die Möglichkeit wahrnimmt, an einem alternativen Kurs teilzunehmen.
Stornierungsbedingungen bei Rücktritt
Ein Rücktritt des Teilnehmers ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn möglich, wobei eine Stornogebühr von 50 % des Komplettpreises erhoben wird. Bei Rücktritt innerhalb der vier Wochen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum Kurs ohne vorherigen Rücktritt wird die volle Kursgebühr fällig. Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, der die Kursgebühr in voller Höhe entrichtet, erfolgt eine Erstattung des bereits gezahlten Entgelts abzüglich einer anfallenden Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 €.
Dauer und Beendigung des Vertrags
Die Laufzeit dieses Vertrages erstreckt sich über den Zeitraum des gebuchten Kurses, wie in der Detailbeschreibung festgelegt. Nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden aufgrund von Krankheit oder aus persönlichen Gründen des Teilnehmers werden nicht erstattet, und es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen für ausgefallene Kursstunden. Sollte eine Erkrankung die Teilnahme am Kurs verhindern oder unzumutbar machen, wird die Jagdschule Oversberg nach Möglichkeit versuchen, dem Teilnehmer eine Nachholung der versäumten Kursinhalte zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten, sofern Plätze im selben Kursprogramm verfügbar sind. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Nachholung. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Unzumutbarkeit der Teilnahme bestätigt, kann gefordert werden.
Die Jagdschule Oversberg behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollte der Teilnehmer den Kursbetrieb stören oder in erheblichem Maße gegen die Vertragsbedingungen verstoßen. In einem solchen Fall sind Schadensersatzforderungen des Teilnehmers ausgeschlossen.
Wiederholung
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird Teilnehmern, die bei der schriftlichen oder mündlich/praktischen Prüfung durchfallen, von der Jagdschule die einmalige Möglichkeit eingeräumt, den Lehrgang erneut zu besuchen und am nächsten möglichen Prüfungstermin teilzunehmen. Für die Wiederholung des Kurses fallen keine Kursgebühren an. Es werden jedoch Sachkosten für die Schießausbildung in Rechnung gestellt, die sich aus den Kosten für Munition und den Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht auf dem Schießstand zusammensetzen. Zudem müssen die Prüfungsgebühren für die Wiederholungsprüfung von den Teilnehmern selbst getragen werden.
Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB steht dem Teilnehmer nicht zu, da die Kursangebote der Jagdschule gemäß § 312 g Absatz 2 Nummer 9 BGB als Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung gelten, die eine spezifische Durchführung zu festgelegten Terminen oder innerhalb eines genau bestimmten Zeitraumes vorsehen.
Haftungsausschluss
Die Jagdschule Oversberg schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch Teilnehmer des Lehrgangs oder Dritte verursacht werden. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für Schäden, die durch ihn entstehen, und verpflichtet sich, die Jagdschule Oversberg von sämtlichen Ansprüchen Dritter in solchen Fällen freizustellen. Eine Haftung der Jagdschule Oversberg besteht nur bei eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen. Ebenso übernimmt die Jagdschule keine Haftung für Schäden an persönlichen Gegenständen der Teilnehmer, die zum Lehrgang mitgebracht werden. Unberührt von diesem Haftungsausschluss bleibt die Verantwortlichkeit der Jagdschule Oversberg bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen und die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
Urheberrecht und Datenschutz
Es ist untersagt, während des Unterrichts Bild- oder Tonaufnahmen zu machen. Bei Missachtung dieses Verbots behält sich die Jagdschule Oversberg das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen.
Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer zu, dass seine persönlichen Daten für Zwecke der Kursverwaltung elektronisch von der Jagdschule Oversberg verarbeitet und gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Kursverwaltung, -organisation und -durchführung sowie zur Kommunikation mit Ihnen verwendet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung dazu oder Sie haben ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt. Die Datenverarbeitung erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung oder Löschung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Euskirchen festgelegt.
